Nach Vorgabe der EU sollen alle Mitgliedstaaten bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Die österreichische Regierung möchte mit einem guten Beispiel voran gehen und will dieses Ziel schon bis 2040 umsetzen. Ein ambitioniertes Vorhaben, wenn man die aktuellen Emissionswerte betrachtet. Was die ökosoziale Steuerreform und andere Maßnahmen zum Klimaschutz für das Jahr 2022 bringen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Welche Änderungen kommen 2022?
Die Neuerungen für das Jahr 2022 können in die Kategorien Ökologisierung und Steuerentlastung geteilt werden. Was das für Maßnahmen sind, erklären wir Ihnen hier.
Ökologisierung
1. CO2 Bepreisung
Unternehmen, die in Österreich fossile Energieträger in den Verkehr bringen, sollen ab Juli 2022 dazu verpflichtet werden, Zertifikate zu erwerben, die den verursachten CO2 Ausstoß kompensieren. Die Folge ist, dass die Preise fossiler Energieträger steigen und der Verbrauch somit gesenkt werden soll. Die Preise pro Tonne CO2 sollen sich im Juli 2022 auf 30 Euro belaufen. Diese sollen aber in den folgenden Jahren erhöht werden und sich bis 2026 nach Angebot und Nachfrage richten. Die Emissionszertifikate sollen auch gehandelt werden können.
2. Kompensationsmaßnahmen für die Wirtschaft
Die Preise für fossile Energieträger werden also weiter steigen. Daher ist es vorgesehen, dass jene Unternehmen, die besonders von dieser Maßnahme betroffen sind, entlastet werden. So soll sichergestellt werden, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht eingeschränkt wird oder Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Standards verlegen. Die Details werden noch per Verordnung festgelegt.
3. Sonderausgaben für die thermische Sanierung
Ausgaben für die thermische Gebäudesanierung und den Ersatz von Heizsystemen, sollen einen Pauschalbetrag von 800 bzw. 400 Euro als Abzugsposten in der Steuererklärung bekommen. Diese sind jeweils im Anschaffungsjahr sowie in den 4 Folgejahren geltend zu machen.
4. Abschaffung der Elektrizitätsabgabe für die Erzeugung erneuerbarer Energie
Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll attraktiver gestaltet werden. Daher soll ab Juli 2022 die Elektrizitätsabgabe für Energie aus Wind, Wasser oder Biomasse abgeschafft werden. Die Freibetragsregelung soll daher entfallen.
Steuerentlastung
Zusätzlich zu den bereits angeführten Maßnahmen aus dem Bereich Ökologisierung sollen auch steuerliche Entlastungen folgen. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst.
1. Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer
Die Tarifstufe 2 in der Lohn- und Einkommenssteuer wird ab Juli auf 30% reduziert. Ein Jahr später soll die Stufe 3 auf 40% reduziert werden. Davon profitieren sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Selbstständige. Für Unternehmen hat die Steuersenkung zur Folge, dass eine Aufrollung für das erste Halbjahr 2022 durchgeführt werden muss.
2. Erhöhung des Gewinnfreibetrages
Ab 1. Jänner 2022 wird der Grundfreibetrag auf 15% erhöht. Dies betrifft Unternehmen bis 30.000 Euro Gewinn. Der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag bleibt unverändert. Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften, die nicht von der kommenden KöSt-Senkung profitieren, werden dadurch entlastet.
3. Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen ihre MitarbeiterInnen mit bis zu 3.000 Euro pro Jahr und Person am Unternehmenserfolg beteiligen. Die Auszahlungen dürfen allerdings den steuerlichen Gewinn des Vorjahres nicht überschreiten.
4. Home-Office für Unternehmen steuerlich absetzbar
Selbstständige sollen ab 2022 unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.200 Euro jährlich für das Zuhause als Arbeitsplatz geltend machen können. Diese Forderung besteht schon seit langem und wird nun in die Tat umgesetzt.
5. Was ist von der CO2 Bepreisung betroffen?
Die geplante CO2 Steuer, wird von NGO´s noch scharf kritisiert, da die Bepreisungen zu niedrig seien, um tatsächlich messbare Erfolge zeigen zu können. Daher fordern sie massive Preiserhöhungen. Aktuell sind Preise bis 55 Euro pro Tonne bis 2025 geplant. Diese Bepreisung betrifft vor allem die Automobilbranche, den Gebäudesektor, Elektrizität und Wärme, Abfall, Industrie und Landwirtschaft.
Quellen:
WIFO Research Briefs, CO2-Bepreisung in der Steuerreform 2022/2024