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Mehr Flexibilität, weniger Greenwashing: E-Control plant Stromkennzeichnung neu

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Cornelia Hauck
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Die Regulierungsbehörde Energie-Control Austria (E-Control) möchte mit 1. Jänner 2022 das bisherige System zur Stromkennzeichnung reformieren, berichtet Harald Proidl, Leiter der Abteilung Ökoenergie der E-Control. Es soll nicht nur bei den Herkunftsnachweisen nachgeschärft werden, sondern auch die Darstellung vereinfacht und mehr Flexibilität für Stromlieferanten ermöglicht werden. Dadurch sollen Transparenz und Glaubwürdigkeit verstärkt werden.

Was sind Herkunftsnachweise?

Mit ihnen müssen Lieferanten die Erzeugung des gesamten Stroms dokumentieren, den sie in Österreich an Endkunden verkaufen. Herkunftsnachweise werden von der E-Control im Stromkennzeichnungsbericht zusammengefasst und weisen aus, woher und aus welchen Energiequellen der gelieferte Strom kommt.

Ehrlicher Ökostrom braucht ehrliche Kennzeichnung

Bislang dürfen Strom und Herkunftsnachweise jedoch getrennt voneinander gehandelt werden, was aus Ansicht mancher Energieunternehmen und Kunden ein „Greenwashing“ von Energie ermöglicht. Beispielsweise kann ein Energielieferant ungekennzeichneten „Graustrom“ einkaufen und überschüssige Wasserkraft-Zertifikate aus Norwegen erwerben, um den Graustrom als Strom aus Wasserkraft zu kennzeichnen. Tatsächlich kann es sich beim Graustrom aber genauso gut um Strom aus Braunkohle oder Kernkraft handeln.

Obwohl der gemeinsame Handel die Stromkennzeichnung glaubwürdiger machen würde, ist auch zukünftig der getrennte Handel von Strom und Herkunftsnachweisen auf europäischer Ebene erlaubt. Daher möchte die E-Control künftig die Lieferanten zur Bekanntgabe verpflichten, welcher Anteil von Strom gemeinsam mit Herkunftsnachweisen gehandelt wird.

Einfachere Darstellung für eine bessere Verständlichkeit

Erheblich vereinfacht werden soll die Darstellung der Stromkennzeichnung. Die E-Control strebt ein Zwei-Säulen-Modell an, bestehend aus einer „primären“ und einer „sekundären“ Kennzeichnung. Die „primäre“ Kennzeichnung bestünde aus einer einfachen grafischen Darstellung, die sich auf drei zentrale Merkmale stützt: die Technologie der Stromerzeugung, die Regionalität bzw. Nationalität der Herkunftsnachweise sowie den gemeinsamen Handel der Nachweise und des Stroms. Die „sekundäre“ Kennzeichnung würde dem gegenüber im Wesentlichen weiterhin in der gewohnten umfassenden Darstellung bestehen.

Weil sich Großkunden vermehrt eine genauere Darstellung der Stromherkunft durch Lieferanten wünschen, möchte die E-Control zukünftig einen „Kundenmix“ einführen. Er soll für Großkunden die genaue Herkunft des individuell bezogenen Stroms angeben, statt wie bisher nur die Herkunft der Gesamtmenge nach Kundengruppen auszuweisen.

Neue Erfordernisse der Energiewende

Das Ziel der Bundesregierung, bis 2040 „klimaneutral“ zu werden, erfordert grundlegende Umstellungen in der Energieversorgung. Einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität wird künftig nicht nur die neue Ökostromförderung mit flexiblen Marktpreisen statt fixen Einspeisetarifen leisten, sondern auch Energiegemeinschaften.

Energiegemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Haushalte und/oder Unternehmen zur gemeinsam Energienutzung, -speicherung und -produktion. Auch für sie möchte die E-Control auf Wunsch eine Kennzeichnung etablieren. Dadurch können kommerzielle Energieversorger den Strom von Energiegemeinschaften kaufen und die Endverbraucher darüber informieren, woher und aus welchen Quellen der Strom kommt.

Diskussion vor der Verordnung

Bevor die E-Control jedoch einen Vorschlag für die gesetzlichen Grundlagen des neuen Systems erarbeitet, lädt sie alle relevanten Stakeholder zur Diskussion der Reform ein. Die neue Verordnung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 erlassen und könnte Anfang 2022 in Kraft treten.

 

Links:
Webinare der E-Control: www.e-control.at/aktuelles-webinar

Stromkennzeichnungsbericht 2019: https://www.e-control.at/documents/1785851/0/Stromkennzeichnungsbericht_FINAL.pdf/66d28c2c-1896-17ce-1dca-99c98886122b?t=1569481732421

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